Datenschutz | Ihre Rechte
Jeder Betroffene hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Recht auf Löschung gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Letztlich haben Sie noch ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG.
Soweit Sie dem Verantwortlichen eine Einwilligung in eine konkrete Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf einer Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten durch den Verantwortlichen.
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Erfolgt eine Verarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie der Verarbeitung jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte an die Anschrift des Verantwortlichen (Impressum) gesandt werden.
Ihren Widerspruch müssen Sie begründen, außer Sie widersprechen der Direktwerbung, die auf Basis des berechtigten Interesses durchgeführt wurde.
Unterschied zwischen Widerruf und Widerspruch
Der Widerruf ist auszusprechen, wenn eine Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage einer Einwilligung erfolgt. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie vor der Datenerfassung ausdrücklich gebeten worden, Ihre Einwilligung zu erteilen (insb. Unterschrift oder Klick in Checkbox).
Ein Widerspruch ist angezeigt, wenn eine Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt. Hier mussten Sie nichts unterschreiben und gewöhnlich auch keine Zustimmung erteilen. Die DSGVO verpflichtet jedoch jeden ‘Datenverarbeiter’, die Betroffenen über die Verarbeitung zu informieren und hierbei auch die Rechtsgrundlage zu nennen; hierdurch sollten Sie wissen (können), ob Sie der Datenverarbeitung formell mit einem Widerspruch begegnen können.
Muss ich den Unterschied zwischen Widerruf und Widerspruch tatsächlich kennen? Nein. Wenn Ihnen eine Datenverarbeitung nicht behagt, dann sprechen Sie einfach den Verantwortlichen hierauf an. Ihnen wird dann erläutert, ob die Verarbeitung gestoppt werden kann – hierzu muss nicht das Wort Widerruf oder Widerspruch erwähnt werden.
Ist ein Stopp der Verarbeitung nicht möglich, weil sonst z.B. Steuergesetze verletzt würden oder ein geschlossener Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, wird Ihnen dies der Verantwortliche erläutern. Erfolgt die Verarbeitung auf Basis eines berechtigten Interesses, wird der Verantwortliche Sie nach einem Grund fragen, wieso die Verarbeitung unterbunden werden soll. Der Verantwortliche wird dann erneut Ihre und seine Interessen sorgfältig gegeneinander abwägen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. War die Rechtsgrundlage eine Einwilligung, dann muss der Verantwortliche die Verarbeitung sofort stoppen, sobald Sie dies wünschen – ohne Angabe von Gründen.
Haben Sie den Eindruck, dass Ihnen Ihre Rechte vorenthalten werden, dann ist eine Beschwerde bei der Datenschutz Aufsichtsbehörde ein konsequenter nächster Schritt.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Für den Verantwortlichen zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Tel.: +49-611-1408-0
Sie können sich zudem an jede andere Aufsichtsbehörde Ihrer Wahl wenden.