Datenschutz | Bewerber für eine Mitarbeit
Datensicherheit
Wir ermuntern alle Bewerber, ihre Bewerbung über unsere SSL-gesicherte Upload-Funktion an uns zu übermitteln. Sofern ein Versand per E-Mail erfolgen soll, bieten wir die Abstimmung eines Passworts zur Verschlüsselung der Unterlagen an.
Die Speicherung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in einem Bereich, auf den neben besonders zur Verschwiegenheit verpflichteten technischen Administratoren nur die mit Bewerbungen befassten Mitarbeiter Zugriff haben.
Speicherdauer
Während des Bewerbungsverfahrens: Eine faire und strukturierte Bearbeitung einer Bewerbung kann nur erfolgen, wenn die Entscheidungsträger auf die notwendigen Informationen zurückgreifen können. Die Speicherung erfolgt letztlich mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Datenverarbeitung erfolgt somit auf Basis des § 26 BDSG:2018, hilfsweise auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Ein Arbeitsverhältnis kommt zustande: Die überlassenen Unterlagen werden Bestandteil der Personalakte; über den Umfang und den Zweck einer Speicherung von personenbezogenen Daten sowie über eine mögliche Weitergabe der Daten informieren wir im Zusammenhang mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages.
Kein Arbeitsverhältnis kommt zustande: Da es auch im Nachgang zu Bewerbungen gelegentlich zu Nachfragen kommt, warum eine Ablehnung ausgesprochen wurde, erfolgt keine sofortige Löschung der Informationen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens; wir könnten ansonsten den Anfragen nicht entsprechen. Auch sachliche Stellungnahmen vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind ohne Aufbewahrung der Unterlagen aus dem Bewerbungsverfahren nicht möglich. Da aber auf solche Anfragen zeitlich nicht ohne Limit reagiert werden muss, löschen wir, sobald die gesetzlichen Fristen dies rechtfertigen: sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Das Speichern legitimiert sich durch Art. 6 Abs. 1 lit. f aus der DSGVO (berechtigtes Interesse).
Welche Daten sind betroffen?
Von der Speicherung sind alle Daten betroffen, die Gegenstand der Bewerbung sind und aus der Kommunikation entstehen (siehe hierzu bitte die Informationen Besucher unserer Website und hier den Abschnitt „Welche Daten fallen an?“).
Wir ermuntern alle Bewerber, uns im Zuge der Bewerbung ausschließlich Informationen zu überlassen, die für eine sachliche Auswahl erforderlich sind. Dies sind beruflich relevante Qualifikationen und Erfahrungen. Angaben zu weltanschaulichen Bekenntnissen bzw. zur Religionszugehörigkeit können im Zuge der Gehaltsabrechnung (Kirchensteuer) eine Rolle spielen, haben bei der Bewerbung jedoch keine Relevanz. Auch Informationen zu politischen Positionen oder dem (Nicht-) Vorhandensein einer Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen nicht Gegenstand einer Einstellungsentscheidung sein – sollten folglich auch nicht in einer Bewerbung enthalten sein.
Überzeugen Sie uns durch eine professionelle Bewerbung, in der nur die personenbezogenen Informationen offengelegt werden, die für eine Einstellungsentscheidung relevant sind bzw. sein dürfen.
Keine Weitergabe der Daten an Dritte
Eine Weitergabe der Informationen aus Bewerbungsverfahren an Dritte erfolgt in der Regel nicht. Sofern im Verlauf einer Bewerbung das zu erwartende individuelle Netto-Entgelt des Bewerbers berechnet werden soll, übergeben wir die hierfür relevanten Daten an ein Steuerberaterbüro. Dies erfolgt, damit die Auskunft mit der nötigen Genauigkeit erfolgen kann (insofern verfolgen wir ein berechtigtes Interesse nach DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f). Steuerberater sind aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift wiederum zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.