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Videoüberwachung

Wo erfolgt eine Videoüberwachung und wer ist davon betroffen?

Unsere Büros befinden sich am Stadtrand von Frankfurt am Main in einem modernen Gewerbe- und Bürokomplex. In der Nachbarschaft sieht man gepflegte Reihenhäuser. Das Bürogebäude ist somit in einer Gegend, in der man gewöhnlich keine Sorge um seine Sicherheit haben muss.

Wir haben trotzdem eine Videoüberwachung im Eingangsbereich unseres Büros und im Flur vor den Räumen unseres IT Dienstleisters Bitconstruction GmbH installiert. Unsere Büros sind mit einer sehr stabilen Glastür vom Treppenhaus getrennt, sodass man aus dem Flur heraus sehen kann, wer vor der Tür steht. Genau dieses Bild übermittelt unsere Kamera den Mitarbeitern im Sekretariat, die die Eingangstür nicht im Blick haben. Die Mitarbeiter im Sekretariat sollen wissen, wer vor der Tür steht, bevor wir öffnen bzw. bevor sie in den einsehbaren Teil des Flurs treten.

Unsere Büros befinden sich in der zweiten und damit obersten Etage des Gebäudes. Diesen Teil des Treppenhauses nutzen gewöhnlich nur unsere Besucher. Da das Bürogebäude während der normalen Bürozeiten frei zugänglich ist, handelt es sich dennoch um einen quasi öffentlich zugänglichen Bereich. Wir weisen deshalb mit gut sichtbaren Schildern bereits an der Außentür des Hauses und zusätzlich unmittelbar an der Eingangstür auf diese Videoüberwachung hin.

Die Kameras liefern zum einen Live-Bilder und machen im Hintergrund zusätzlich Aufzeichnungen. Diese konservierten Bilder helfen uns, unberechtigte ‚Besucher‘ außerhalb der Bürozeiten besser zu identifizieren. Außerhalb der Bürozeiten ist niemand berechtigt, das dann gewöhnlich insgesamt verschlossene Bürogebäude zu betreten.

Die Räume unseres IT Dienstleisters sind ausschließlich dessen Mitarbeitern und designierten Gästen vorbehalten. Die Kamera im Flur dient wie die Kamera im Eingangsbereich der Dokumentation von unberechtigten Zutritten. Wir versprechen uns vor allem auch eine abschreckende Wirkung, damit es erst gar nicht zu unberechtigten Zutritten kommt.

Die Überwachungs-Kameras und die dahinter liegende Software werden durch unsere IT-Tochter im Auftrag betrieben. Die Aufzeichnungen werden im abgesicherten Rechenzentrum gespeichert – dort, wo auch unsere sonstigen Server stehen.

Die Aufzeichnungen im Rechenzentrum werden im Normalfall automatisch nach 10 Tagen durch neue Aufnahmen überschrieben. Sofern die Bilder zur Aufklärung unberechtigter Zutritte verwendet werden, verlängert sich die Aufbewahrung bis zum Abschluss der Aufklärung / Ermittlung. Auf die Aufzeichnungen haben nur namentlich benannte Administratoren unserer IT-Tochter Zugang. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte erfolgt durch uns nur, sofern es zu offiziellen behördlichen Ermittlungen kommt – und dann an eben diese Behörden.

Die vergleichsweise lange Speicherdauer rechtfertigt sich aus der möglichen, nicht immer im Vorfeld langfristig planbaren Präsenz unserer Mitarbeiter im IT- oder Bürobereich. Unsere Arbeitsplätze sind so organisiert, dass der überwiegende Teil der Tätigkeiten jederzeit von einem anderen Büro aus (etwa beim Kunden oder einem Ausweichquartier) erledigt werden kann. Es kann somit zu längeren Zeiten kommen, in denen zumindest einzelne Abteilungen der Zentrale nicht durch Mitarbeiter frequentiert werden. Spuren eines unberechtigten Zutritts werden somit nicht immer am Folgetag bemerkt; gleichwohl wollen wir auch dann die Aufzeichnungen zur Aufklärung verwenden.

Die Videoaufzeichnung erfolgt somit zur Aufklärung und zur Prävention von unberechtigten Zutritten unserer Büros, speziell der IT-Abteilung; datenschutzrechtlich begründen wir die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten also mit dem Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).